Brandschutz

Für den Brandschutz erstellen wir alle nötigen Konstruktionen und Bauteile.

Das sind:

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Brandschutzwände

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Brandschutztüren

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Brandschutzdecken

Decken für den Brandschutz sind freitragende Deckensysteme. Sie kommen dort zum Einsatz, wo im Deckenbereich schon ein hoher Installationsgrad existiert. Einsatzgebiete sind unter anderem Flure allen erdenklichen Gebäuden (Büros, Krankenhäuser, Labore, Schulen, Gewerbegebäude etc.), aber auch die Arbeitsräume und viele weitere Bereiche. Die Flurdecken benötigen jedoch einen besonderen Schutz gegen Brände, weil sie in der Regel für die Verteilung und Führung der haustechnischen Installationen relativ dicht belegt sind, was erhöhte Anforderungen an den Brandschutz schafft. Der Deckenhohlraum fungiert als „Installationskanal“, doch die freitragende Decke für den Brandschutz wird selbst nicht durch die Installationen belastet.

Die haustechnischen Installationen halten geeignete Abhängungen und/oder Trägersysteme. Welche Brandschutzsysteme zu installieren sind, bestimmen die einschlägigen Bauvorschriften. So müssen Decken in Gebäuden ab der Klasse 4 feuerbeständig nach Klasse F 90 verkleidet werden. Für jede Gebäudeklasse gibt es separate Vorschriften für den Brandschutz. Brandschutzwände gewährleisten den Brandschutz, indem sie das Übergreifen des Feuers zwischen Räumen und Gebäudeteilen verhindern. An sie herrschen ebenfalls ganz spezielle bautechnische Anforderungen. So müssen Brandwände auch dann noch funktionieren, wenn große Hitze oder auch Löschwasser auf sie einwirken und ebenso dann, wenn infolge des Feuers bereits andere Bauteile mechanisch durch Sturz auf sie einwirken. Brandwände sind daher elementar, ihre Beschaffenheit und das Erfordernis ihres Einbaus ist baurechtlich geregelt. Immerhin müssen sie die Nutzer eines Gebäudes und das Gebäude selbst schützen. Letzteres ist besonders dort wichtig, wo eine dichte Bebauung herrscht, also beispielsweise in Innenstädten. Nur so lassen sich Großbrände verhindern. Auch in Industrieanlagen bieten Brandwände einen essenziellen Schutz, weil ohne sie das Feuer auf benachbarte Anlagenteile übergreifen könnte. Die Nutzer des Gebäudes werden durch sie geschützt, weil sie einzelne Räume und Gebäudeteile abschotten und auf diese Weise Brandabschnitte schaffen. Die Menschen im Gebäude können sich dann über nicht brennende Gebäudeteile retten. Dieselbe Funktion erfüllen Brandschutztüren, die nicht nur feuerfest, sondern auch immer geschlossen sein müssen. Die Anforderungen an Brandschutzwände, -türen und -decken regeln Baunormen. Dazu gehören die Feuerbeständigkeit nach bestimmten Baustoffklassen (A1 oder A2, was Beton und Mauerwerk entspricht), die Standsicherheit und Tragfähigkeit auch bei Hitzeeinwirkung oder mechanischer Beanspruchung beim Brand, die Dicke und die unterbrechungsfreie Konstruktion. Sie dürfen also keine brennbaren Baustoffe enthalten und auch keine Hohlräume aufweisen. Wenn sie außen liegen, sind Öffnungen unzulässig. Innen müssen die Öffnungen speziell durch einen Feuerschutzabschluss abgeschottet werden. Versicherer stellen manchmal zusätzliche Anforderungen an Brandschutzelemente.

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